Beschneidung von Jungen, Falschinformationen der BZGA

Foto: Stefanie Hofschlaeger

Über den alltäglichen Wahnwitz der Jungenbenachteiligung, diesmal durch die BZGA,  hat Mario Lichtenheldt einen Artikel geschrieben. Thema:  “Beschneidung”, ihre Spätfolgen, mangelnde und falsche  Beratung. Sein Fazit:

Kein Arzt kann es sich heute leisten, in der Patientenaufklärung mögliche Alternativen, Komplikationen und unerwünschte Folgen einer OP zu verschweigen. Immense Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen wären vorprogrammiert.Bleibt die Frage, weshalb dann aber die BZgA als eine Beratungseinrichtung mit einem öffentlichen Auftrag Jungen durchweg und nicht nur in den Broschüren ihrer Reihe „Sex’n Tipps“ derart oberflächlich, unvollständig und sogar falsch berät!Im 21. Jahrhundert allen Ernstes ein blutiges Ritual aus grauer Vorzeit als „Begründung“ oder gar „Trost“ für sinnlose Operationen an den Genitalien von Kindern (auch Jungen sind Kinder) heranzuziehen, ist zweifelsohne ein Wahnsinn an sich. Offen bleibt dabei, ob dieser Wahnsinn möglicherweise Methode hat …

Hier geht es zum Artikel im Forum.

Jungs und Männer, wie geht es Euch mit Eurer “Beschneidung”?

Die männliche “Beschneidung” wird häufig und gern in den Medien und der öffentlichen Wahrnehmung zu einer unwichtigen Bagatelle gemacht.

Sie wird manchmal einfach mit “Hygiene”  gleichgesetzt und ansonsten verschwiegen. Doch lange nicht alle Männer oder Jungen, die “beschnitten” wurden, halten ihren  jetzigen Zustand für gut oder gar wünschenswert.

Ich bin der Ansicht, dass in Zukunft das Thema einen höheren Stellenwert in der öffentlichen Diskussion braucht, als ihm heute zugewiesen wird. Daher wünsche ich mir, dass möglichst viele Jungen oder Männer, die “beschnitten” wurden, ihre Erfahrungen hier einmal kurz (oder lang) beschreiben.

Nur so lässt sich belegen, WIE Jungen oder Männer ihre “Beschneidung” und deren Folgen später erleben. Und nur so können all jene Märchenstunden beendet werden, die angeblich belegen sollen, dass “das alles ja für jeden richtigen Jungen oder Mann nicht so schlimm” sei.

Tatsache ist, die meisten Männer und Jungen erdulden Vieles, ohne je darüber zu klagen. Genau deshalb gelten sie eben auch nicht als benachteilgt oder gar als traumatisiert.

Unser Forum ist eröffnet. Und wir garantieren, dass wir alle beschriebenen Erfahrungen, Positionen und Meinungen hier veröffentlichen, auch wenn sie nicht unsere Ansichten zum Thema teilen.

Also: schreibt/schreiben Sie uns Eure /Ihre Erfahrungen. Uns interessiert alles, was spontan einfällt.

Hier zum Beispiel einige Fragen:

Wann war meine “Beschneidung”?

Wie habe ich die “Beschneidung” erlebt?

Gab es Probleme? Z.B. bei der Heilung?

Wie wurde ich versorgt?

Wurde ich mit Schmerzen o.ä. ernstgenommen?

Welche Folgen hat meine “Beschneidung” bis jetzt?

Finde ich es ok, wenn kleine Jungen aus religiösen Gründen “beschnitten” werden?

Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten.

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Die Beschneidung von Jungen ohne deren Einwilligung ist strafbar!

UPDATE: Bitte auch die Links in den Kommentaren beachten!

Ungerechtfertigter Eingriff in die körperliche Integrität
Eine körperliche Misshandlung nach § 223 Absatz 1 StGB liegt vor im Fall einer unangemessenen und üblen Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird. Die bei einer Zirkumzision vorzunehmende teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut stellt einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.

Vor allem bezogen auf religiöse Beschneidungen ist manchmal die Rede davon, dass eine Zirkumzision sozialadäquat sei, also nicht unangemessen und übel (4). Das ist nicht überzeugend, auch weil es widersprüchlich wäre, einen ärztlichen Heileingriff – wie es die Rechtsprechung tut – tatbestandlich als Körperverletzung einzustufen, hingegen bei einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision eine Körperverletzung wegen Sozialadäquanz zu verneinen. Folglich ist in jeder Zirkumzision eine Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 StGB zu sehen. Allgemein gilt also: Ohne eine Rechtfertigung darf niemand in die körperliche Integrität eines anderen eingreifen.

Eine Körperverletzung ist nicht rechtswidrig, wenn der Eingriff gerechtfertigt ist. Das ist zu bejahen bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung des Patienten, wobei es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob der Eingriff medizinisch indiziert ist oder nicht.

Liegt die Einwilligungsfähigkeit bei einem Minderjährigen noch nicht vor, kann eine Einwilligung in erster Linie von den Inhabern der Personensorge erklärt werden – meist von den Eltern. Ihre Einwilligung ist gemäß § 1627 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs allerdings daran gebunden, dass die Personensorge „zum Wohl des Kindes“ ausgeübt wird, andernfalls sind die Personensorgeberechtigten nicht dispositionsbefugt. Damit eine Entscheidung im „Wohl des Kindes“ liegt, muss sie seinen Interessen entsprechen, vereinfacht formuliert: vorteilhaft sein. Sind mit einer Maßnahme auch Nachteile verbunden, müssen sie von den Vorteilen überwogen werden. Letztlich läuft alles auf eine Güterabwägung hinaus.

Der Schaden bei einer Zirkumzision liegt im irreversiblen Verlust von Körpersubstanz. Manche halten den Verlust der Vorhaut allerdings für unbedeutend, weil der Vorhaut keine Funktion zukomme (5). Eine solche Sicht ist nicht überzeugend, weil es sehr wohl Funktionen gibt, die die Vorhaut erfüllt (1). Fehlt sie, wird etwa die Eichel nicht mehr feucht gehalten, ist vielmehr ständig einer trockenen äußeren Umgebung ausgesetzt – weswegen die Empfindungsfähigkeit abnimmt (6).

Das Ärzteblatt berichtet. Vielen Dank an M. für den Link!

Ausserdem ein PDF über die juristische Sicht: (http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf).

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Petition gegen Genitalverstümmelung beider Geschlechter

Hiermit rufen wir auf, eine Petition im Ausschuss zu zeichnen.

PETITION:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mädchen und Knaben gleichermaßen vor der Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden.


Begründung

Mit der Drucksache 867/09 wird eine Strafrechtsänderung vorgeschlagen, mit der klargestellt wird, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Vorgesehen ist auch eine Verfolgung im Ausland.

So richtig und wichtig diese Initiative ist, so falsch ist es, Knaben den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verweigern.

Die gegen Mädchen-Beschneidung in der genannten Drucksache genannten Gründe treffen auch auf auf Knaben-Beschneidung zu:

“Entsprechende Eingriffe können durch religiöse, medizinische oder andere Vorstellungen, mit denen sie begründet werden, nicht gerechtfertigtwerden. Sie stellen unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen
strafwürdiges Unrecht dar; die „Einwilligung“ oder gar Veranlassung durchdie Sorgeberechtigten ist ein schwerwiegender Missbrauch des Sorgerechts.”

So wenig, wie die “milderen” Formen der weiblichen Beschneidung tolerierbar sind, so wenig ist es akzeptabel, die sexuellen und nicht-sexuellen Empfindungen des Mannes durch die dauernde Freilegung der Eichel
nachhaltig zu verändern, wenn er dem nicht wirksam zustimmt.

Auch bei der männlichen Beschneidung unter neuzeitlichen medizinischen Bedingungen können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Knaben mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu ernsten Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Knaben
infolge solcher Beschneidungen.

Beschneidung (weibliche wie männliche!) berührt die Religionsfreiheit. Gerade wer die Beschneidung als wichtiges religiöses Zeichen sieht, muss Kinder vor diesem irreversiblen Eingriff bewahren, um auch ihre negative Religionsfreiheit im späteren Erwachsenenleben zu sichern.

Menschenrechte sind unteilbar, das Gesetz muss geschlechtsneutral gestaltet werden!

via: Manndat-Forum


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Genitalverstümmelung von Jungs: 20 Tote innerhalb von 12 Tagen


Zwanzig südafrikanische Jungs sind in den letzten Tagen an den Folgen verpfuschter Beschneidungen gestorben. Die Eingriffe erfolgten in der Provinz Eastern Cape. Die jungen Männer starben in einem Zeitraum von zwölf Tagen, neun von ihnen in den letzten 24 Stunden.

Außerdem wird berichtet, dass 60 weitere Jungs aus elf so genannten „Einweihungsschulen“ gerettet wurden. Die 60 Personen wurde mit infizierten Wunden und Austrocknungssymptomen in Krankenhäuser gebracht. Bei vier von ihnen müssen die Genitalien entfernt werden, weil sie sonst sterben werden.

Die Beschneidung wird in einigen südafrikanischen Gemeinden als Initiationsritual in das Mannesalter gesehen. Die Praxis ist in den Gemeinschaften der Xhosa und Ndebele üblich. Die Einweihungsschulen werden meist illegal betrieben und die Ärzte dort arbeiten meist ohne gültige Lizenz.

Von hier

Nebenbei bemerkt: Ein angestrebtes und erklärtes Ziel des jetzigen Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan ist, in diesem Land für die Durchsetzung von mehr Frauenrechten zu sorgen.

Außerdem wird in Deutschland vielerorts die Beschneidung und Genitalverstümmelung von Frauen beklagt – sogar soweit, dass jetzt entsprechende Gesetze zum Verbot in Vorbereitung sind. Diese Gesetzesvorhaben treffen “natürlich” nur auf Mädchen als schützenswerte Zielgruppe zu. Über die Genitalverstümmelung von Jungen wird ebenso selbstverständlich nicht geredet.

Ich hoffe, dass dieser Artikel jetzt nicht dazu beiträgt, dass wir bald mit der Bundeswehr in Südafrika einmarschieren! Jedoch fände ich es jetzt mehr als angebracht, das Thema männliche Genitalverstümmelung ebenso auf die Agenda deutscher verantwortlicher Politikerinnen zu setzen.