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	<title>Kommentare zu: Petition gegen Genitalverstümmelung beider Geschlechter</title>
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	<description>Informationen für die Männer von morgen und Erwachsenen von heute.</description>
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		<title>Von: Joel</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-373</link>
		<dc:creator>Joel</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jun 2011 06:53:00 +0000</pubDate>
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		<description>Die Beschneidung von Jungen im Säuglingsalter (Brit Mila ), wird auch nach einer Gesetzesänderung durchgeführt.
Dazu sind entsprechende staatsbürgerliche Verhandlungen bereits abgeschlossen. Jeder jüdische Junge wird mit seiner Geburt (auch in Deutschland ) automatisch israelischer Staasbürger. Die Beschneidung kann dann in Israel,oder in Israelischen Botschaften, problemlos und ungestört von deutschen Antisemiten, durchgeführt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beschneidung von Jungen im Säuglingsalter (Brit Mila ), wird auch nach einer Gesetzesänderung durchgeführt.<br />
Dazu sind entsprechende staatsbürgerliche Verhandlungen bereits abgeschlossen. Jeder jüdische Junge wird mit seiner Geburt (auch in Deutschland ) automatisch israelischer Staasbürger. Die Beschneidung kann dann in Israel,oder in Israelischen Botschaften, problemlos und ungestört von deutschen Antisemiten, durchgeführt werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Manfred</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-274</link>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Jan 2011 08:36:27 +0000</pubDate>
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		<description>Auf der Seite www.beschneidung-von-jungen.de wir der Diskussions- und Argumentationsstand zum Thema Beschneidung minderjähriger Jungen umfassend dargelegt. Das was in den Köpfen der Menschen herumgeistert über den Sinn und Zweck der Beschneidung, ist wirklich die Spitze des Eisbergs.
Anscheinen können Frauen Ihre spezifischen Themen besser thematisieren, weil sie empatischer und kommunikationsfreudiger sind als Männer. Letztere leben mit ihrem Makel und trauen sich nicht darüber zu reden und zu schreiben.
Hier is es an der Zeit, daß sich beide Geschlechter gemeinsam, als Betroffene, für ein Verbot jeglichen Übergriffs auf Minderjährige stark machen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Seite www.beschneidung-von-jungen.de wir der Diskussions- und Argumentationsstand zum Thema Beschneidung minderjähriger Jungen umfassend dargelegt. Das was in den Köpfen der Menschen herumgeistert über den Sinn und Zweck der Beschneidung, ist wirklich die Spitze des Eisbergs.<br />
Anscheinen können Frauen Ihre spezifischen Themen besser thematisieren, weil sie empatischer und kommunikationsfreudiger sind als Männer. Letztere leben mit ihrem Makel und trauen sich nicht darüber zu reden und zu schreiben.<br />
Hier is es an der Zeit, daß sich beide Geschlechter gemeinsam, als Betroffene, für ein Verbot jeglichen Übergriffs auf Minderjährige stark machen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mezut Kenz</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-142</link>
		<dc:creator>Mezut Kenz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 11:10:47 +0000</pubDate>
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		<description>Auf der Homepage von Professor Dr. Putzke gibt es eine aktuelle Übersicht zum Diskussionsstand zur religiösen Beschneidung: http://www.holmputzke.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=23&amp;Itemid=29</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Homepage von Professor Dr. Putzke gibt es eine aktuelle Übersicht zum Diskussionsstand zur religiösen Beschneidung: http://www.holmputzke.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=23&amp;Itemid=29</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Hausmeister Thorsten</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-140</link>
		<dc:creator>Hausmeister Thorsten</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 17:11:02 +0000</pubDate>
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		<description>vielen dank!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>vielen dank!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mario Lichtenheldt</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-139</link>
		<dc:creator>Mario Lichtenheldt</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 17:09:08 +0000</pubDate>
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		<description>Inzwischen haben Herzberg und Jerouschek die juristischen Ausführungen von Prof. Putzke präzisiert – der Tenor ist klar und eindeutig:

Die Beschneidung von Jungen, von der Entfernung der Penis-Vorhaut bis hin zu brutalsten religiös und/oder kulturell-traditionell „begründeten“ Verstümmelungen erfüllt im deutschen Recht zweifelsfrei den Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch StGB) ggf. der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB).

Daran ändert auch das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Religionsausübung (Artikel 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz GG) nichts, denn es geht hier nicht um die Religionsfreiheit der Eltern, sondern um die des Kindes – und die kann bei verständiger Würdigung zweifelsfrei erst dann bewusst ausgeübt werden, wenn das Kind volljährig ist, zumal dann, wenn dieses Recht mit einem bleibenden Körperschaden verbunden sein soll.

Es gibt auch keine Kollision zwischen dem Grundrecht auf freie Religionsausübung (Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 GG), denn 1. geht es, wie schon gesagt, gar nicht um die Religionsfreiheit der Eltern und 2. regelt Artikel 140 GG i. V. m. dem fortgeltenden Recht des Artikels 136 Abs. 1 und 4 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 (Bestandteil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!) glasklar, dass Religionsfreiheit dort ihre Grenzen findet, wo sie in andere Grundrechte eingreift.

Es liegt also nicht an fehlender Rechtssicherheit, es liegt am Willen von Staat und Justiz, Jungenrechte in diesem Punkt auch wirklich und wirksam durchzusetzen, anstatt unter dem Deckmäntelchen falsch verstandener Toleranz massive und massenhafte Rechtsbrüche zu Lasten von KINDERN hinzunehmen.

Fussballdeutschland hat in den vergangenen Wochen wie gebannt nach Südafrika geschaut. Dass dort in genau dieser Zeit Jungen qualvoll an den Folgen der Beschneidung starben, hat niemand bemerkt, genau so wenig wie man über die alljährlichen Todesopfer der „Routinebeschneidung“ in den USA schweigt.

Auch in Deutschland hat der laxe Umgang mit sog. Phimose-OP’s bereits mindestens ein Todesopfer gefordert.

Wer sich im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes aufhält, hat sich an das Grundgesetz zu halten – ob es ihm passt oder nicht und von Staat und Justiz dürfen selbstverständlich auch JUNGEN erwarten, dass ihre Rechte geschützt und gewahrt werden.

Im Übrigen habe ich mir erlaubt, vor einiger Zeit 10 namhafte deutsche Krankenkassen in dieser Sache zu kontaktieren und darauf hinzuweisen, dass nach übereinstimmender Überzeugung zahlreicher Mediziner MIT Verantwortungsbewusstsein (auch die gibt es noch!) Phimose-Operationen in einer Vielzahl der Fälle völlig unnötig sind, aber dennoch stattfinden – und vom Beitragszahler widerstandslos bezahlt werden.

Reaktion der klammen Kassen: Gar keine!

Vielleicht sollte man diesen Schritt wiederholen – aber mit einem anderen, einem namhaften Absender, der dann auch konsequent dafür sorgt, dass diese Art perfider Abzocke zu Lasten sowohl der Gesundheit und der Lebensqualität von Jungen und Männern als auch der Solidargemeinschaft endlich öffentlich gemacht wird!

Mario Lichtenheldt


Quellen (stelle ich der Red. gerne als PDF zur Verfügung):

Putzke, Stehr, Dietz: „Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs“, in: Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, © Springer Medizin Verlag 2008, S. 783 – 788.

Putzke, Holm„ Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches“, in: MedR (Medizinrecht) 2008, Springer Medizin Verlag, S. 268−272.

Putzke, Holm, Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung“, NJW (Neue Juristische Wochenschrift), Verlag C. H. Beck, 22/2008 S. 1568 – 1570.

Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in: Juristen-Zeitung 7/2009, Seite 332—339.

Jerouschek, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Günter, Beschneidung und das deutsche Recht - Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 Heft 6 Seite 213 ff.

Die vom Vorredner genannte Festschrift liegt mir ebenfalls vor.

Und:

Doch, es wurden schon Genitalverstümmler in Deutschland verurteilt!

LG Osnabrück AZ 2 O 3002/00 vom 21.08.2002

Hier wurde dem Opfer sogar ein höheres Schmerzensgeld als beantragt zugesprochen, weil der Onkel Doktor in seiner „Verteidigungsrede“ zu freizügig aus dem Nähkästchen geplaudert und mitgeteilt hat, dass der betroffene Junge nicht nur verpfuscht, sondern zudem auch noch von einem Nichtmediziner beschnitten wurde, was der Arzt für „üblich“ hielt.

http://www.intaktiv-online.de/start-download/pdf-dateien-mit-juristischen-informationen-deutsch/6-im-namen-des-volkes.pdf.html

LG Frankenthal/Pfalz  AZ 4 O 11/02 vom 14.09.2004

OLG Frankfurt a. M. AZ 4 W 12/07 vom 21.08.2007 (Vorinstanz LG Hanau 1 O 822/06).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Inzwischen haben Herzberg und Jerouschek die juristischen Ausführungen von Prof. Putzke präzisiert – der Tenor ist klar und eindeutig:</p>
<p>Die Beschneidung von Jungen, von der Entfernung der Penis-Vorhaut bis hin zu brutalsten religiös und/oder kulturell-traditionell „begründeten“ Verstümmelungen erfüllt im deutschen Recht zweifelsfrei den Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch StGB) ggf. der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB).</p>
<p>Daran ändert auch das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Religionsausübung (Artikel 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz GG) nichts, denn es geht hier nicht um die Religionsfreiheit der Eltern, sondern um die des Kindes – und die kann bei verständiger Würdigung zweifelsfrei erst dann bewusst ausgeübt werden, wenn das Kind volljährig ist, zumal dann, wenn dieses Recht mit einem bleibenden Körperschaden verbunden sein soll.</p>
<p>Es gibt auch keine Kollision zwischen dem Grundrecht auf freie Religionsausübung (Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 GG), denn 1. geht es, wie schon gesagt, gar nicht um die Religionsfreiheit der Eltern und 2. regelt Artikel 140 GG i. V. m. dem fortgeltenden Recht des Artikels 136 Abs. 1 und 4 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 (Bestandteil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!) glasklar, dass Religionsfreiheit dort ihre Grenzen findet, wo sie in andere Grundrechte eingreift.</p>
<p>Es liegt also nicht an fehlender Rechtssicherheit, es liegt am Willen von Staat und Justiz, Jungenrechte in diesem Punkt auch wirklich und wirksam durchzusetzen, anstatt unter dem Deckmäntelchen falsch verstandener Toleranz massive und massenhafte Rechtsbrüche zu Lasten von KINDERN hinzunehmen.</p>
<p>Fussballdeutschland hat in den vergangenen Wochen wie gebannt nach Südafrika geschaut. Dass dort in genau dieser Zeit Jungen qualvoll an den Folgen der Beschneidung starben, hat niemand bemerkt, genau so wenig wie man über die alljährlichen Todesopfer der „Routinebeschneidung“ in den USA schweigt.</p>
<p>Auch in Deutschland hat der laxe Umgang mit sog. Phimose-OP’s bereits mindestens ein Todesopfer gefordert.</p>
<p>Wer sich im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes aufhält, hat sich an das Grundgesetz zu halten – ob es ihm passt oder nicht und von Staat und Justiz dürfen selbstverständlich auch JUNGEN erwarten, dass ihre Rechte geschützt und gewahrt werden.</p>
<p>Im Übrigen habe ich mir erlaubt, vor einiger Zeit 10 namhafte deutsche Krankenkassen in dieser Sache zu kontaktieren und darauf hinzuweisen, dass nach übereinstimmender Überzeugung zahlreicher Mediziner MIT Verantwortungsbewusstsein (auch die gibt es noch!) Phimose-Operationen in einer Vielzahl der Fälle völlig unnötig sind, aber dennoch stattfinden – und vom Beitragszahler widerstandslos bezahlt werden.</p>
<p>Reaktion der klammen Kassen: Gar keine!</p>
<p>Vielleicht sollte man diesen Schritt wiederholen – aber mit einem anderen, einem namhaften Absender, der dann auch konsequent dafür sorgt, dass diese Art perfider Abzocke zu Lasten sowohl der Gesundheit und der Lebensqualität von Jungen und Männern als auch der Solidargemeinschaft endlich öffentlich gemacht wird!</p>
<p>Mario Lichtenheldt</p>
<p>Quellen (stelle ich der Red. gerne als PDF zur Verfügung):</p>
<p>Putzke, Stehr, Dietz: „Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs“, in: Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, © Springer Medizin Verlag 2008, S. 783 – 788.</p>
<p>Putzke, Holm„ Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches“, in: MedR (Medizinrecht) 2008, Springer Medizin Verlag, S. 268−272.</p>
<p>Putzke, Holm, Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung“, NJW (Neue Juristische Wochenschrift), Verlag C. H. Beck, 22/2008 S. 1568 – 1570.</p>
<p>Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in: Juristen-Zeitung 7/2009, Seite 332—339.</p>
<p>Jerouschek, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Günter, Beschneidung und das deutsche Recht &#8211; Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 Heft 6 Seite 213 ff.</p>
<p>Die vom Vorredner genannte Festschrift liegt mir ebenfalls vor.</p>
<p>Und:</p>
<p>Doch, es wurden schon Genitalverstümmler in Deutschland verurteilt!</p>
<p>LG Osnabrück AZ 2 O 3002/00 vom 21.08.2002</p>
<p>Hier wurde dem Opfer sogar ein höheres Schmerzensgeld als beantragt zugesprochen, weil der Onkel Doktor in seiner „Verteidigungsrede“ zu freizügig aus dem Nähkästchen geplaudert und mitgeteilt hat, dass der betroffene Junge nicht nur verpfuscht, sondern zudem auch noch von einem Nichtmediziner beschnitten wurde, was der Arzt für „üblich“ hielt.</p>
<p>http://www.intaktiv-online.de/start-download/pdf-dateien-mit-juristischen-informationen-deutsch/6-im-namen-des-volkes.pdf.html</p>
<p>LG Frankenthal/Pfalz  AZ 4 O 11/02 vom 14.09.2004</p>
<p>OLG Frankfurt a. M. AZ 4 W 12/07 vom 21.08.2007 (Vorinstanz LG Hanau 1 O 822/06).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Leon Woczelka</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-135</link>
		<dc:creator>Leon Woczelka</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 17:59:50 +0000</pubDate>
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		<description>Danke für die hilfreichen Infos. Die Links kannte ich nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die hilfreichen Infos. Die Links kannte ich nicht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mokki</title>
		<link>http://webjungs.de/jungs/mein_koerper_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/comment-page-1/#comment-134</link>
		<dc:creator>Mokki</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 17:53:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://webjungs.de/?p=2845#comment-134</guid>
		<description>Super Petition. Auch die Jungenbeschneidung ist definitiv strafbar. Das ist inzwischen herrschende Lehre (http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf). Als erster hat das Dr. Putzke vertreten (Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben, in:  Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008, Tübingen 2008, S. 669–709). 
Unter Ärzten ist das sowieso klar (http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&amp;id=61273). 
Fragt sich nur, warum noch keiner der Genitalverstümmler verurteilt wurde! Deshalb ist es gut, dass die Politik endlich mal sensibilisiert wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Super Petition. Auch die Jungenbeschneidung ist definitiv strafbar. Das ist inzwischen herrschende Lehre (http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf). Als erster hat das Dr. Putzke vertreten (Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben, in:  Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008, Tübingen 2008, S. 669–709).<br />
Unter Ärzten ist das sowieso klar (http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&amp;id=61273).<br />
Fragt sich nur, warum noch keiner der Genitalverstümmler verurteilt wurde! Deshalb ist es gut, dass die Politik endlich mal sensibilisiert wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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