Wie auch immer das Strafverfahren ausgeht, schon jetzt kann man sagen, dass Kachelmann Opfer seiner eigenen – wenn auch begrenzten – Prominenz geworden ist. Denn Einzelheiten seines Falles – einiges ohne Relevanz für das anhängende Verfahren – wurden lanciert an die Öffentlichkeit und in lüsternem Detail ausgebreitet. Derlei konnte nicht vom Beschuldigten oder seinen Anwälten stammen. Es gehört aber zu den ehernen Grundsätzen des Rechtsstaats, dass ein Angeklagter bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. Was Kachelmann durchzumachen hatte, bis hin zur Gefährdung seiner bürgerlichen Existenz und seiner öffentlichen Persona, kommt dem mittelalterlichen Pranger verteufelt nahe – jener mittelalterlichen Zurschaustellung des Sünders, die Hände gefesselt, auf öffentlichen Plätzen zum Gespött und zur Erbauung des Publikums.
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Kein Wunder eigentlich in unseren Gender-Breitengraden. Wenn viele Frauen überpositiv dargestellt werden, muss ein Ausgleich her – die Verteufelung von Männern. Doch wenigstens die WELT zeigt sich kritisch.
