Weshalb es für Männer sinnvoll wäre, sich an der Uni für Männer zu engagieren und, warum sie es nicht tun…

…deckt Alexander Ulfig hier auf:

Das Leid, das Männer Frauen angeblich zugefügt haben, soll kompensiert werden. Viele Männer fühlen sich dazu verpflichtet, Frauen entgegenzukommen, ihnen zu helfen, sie besonders zu fördern. Doch Psychologen und psychologische Laien wissen, dass es nicht richtig ist, sich von Schuldgefühlen leiten zu sein. Schuldgefühle nützen niemandem, weder dem, der sich Schuldgefühle macht, noch dem, dem tatsächlich oder angeblich Schaden entstanden ist. Sie verhindern eine offene und konstruktive Auseinandersetzung mit Problemen und lähmen überdies das Handeln.

Rechtlich sind Wissenschaftler gegenüber den Maßnahmen der Gleichstellungspolitik wehrlos. Das einzige Mittel gegen ihre offene Diskriminierung sind Klagen gegen Entscheidungen von Einstellungs- bzw. Berufungskommissionen. Dieses Rechtsmittel nehmen nur Wenige in Anspruch, weil sie Angst vor dem Gleichstellungssystem haben und nicht als Frauenfeinde bezeichnet werden möchten. Gegen solche Klagen wird folgendermaßen argumentiert: Aufgrund Artikel 3 des Grundgesetzes, Absatz 2 sei der Staat zur Beseitigung tatsächlich bestehender Benachteiligungen verpflichtet. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen sei eine solche Benachteiligung, die beseitigt werden müsse. Und das reicht dann auch schon aus.

Es ist daher höchste Zeit, dass männliche Wissenschaftler ihre Schuldgefühle und ihre Angst überwinden, sich organisieren und gemeinsam politische Forderungen stellen. In Analogie zu Frauenräten könnten an den Universitäten Organisationen entstehen, in denen alle benachteiligten Männer (Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren) ihre Arbeit konsolidieren würden. Ihre vordringliche Aufgabe wäre es, auf männerdiskriminierende gesetzliche Maßnahmen und konkrete Fälle von Männerdiskriminierung zu verweisen. Sie könnten ferner Druck auf universitäre Entscheidungsgremien (Präsidium, Senat, Fachbereichsrat), wissenschaftspolitische Institutionen (DFG, Wissenschaftsrat) und bildungspolitische Institutionen des Bundes und der Länder (Ministerien) ausüben.

 

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