Zitat:
Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, “wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen”.
So steht´s ab heute im Strafgesetzbuch. (Hier gefunden)
Auch wenn das Gesetz auf den ersten Blick nicht so problematisch wirkt: Probleme kann es schnell geben. So schreibt Nemesis23
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe , ist die sogenannte Jugendpornographie schon strafbar, wenn die Darsteller den Anschein erwecken unter 18 zu sein. Aber wenn ein 21 jähriger eine 17 jährige
Freundin hat (Eltern haben nichts dagegen) das ist rechtlich ok.
Schickt sie ihm als Liebesbeweis ain Aktfoto (aufgenommen durch einen Fotograf, mit Einverständnis der Eltern) ist dann der Bestand der Jugendpornographie bereits erfüllt ?
Der Fotograf ist dran weil er ein erotisches Foto einer unter 18jährigen gemacht hat. Sie ist dran weil sie ein erotisches Foto einer unter 18jährigen in Umlauf gebracht hat und der Freund weil erdieses Foto einer unter 18jährigen erhalten und vielleicht ausgedruckt hat. Vielleicht sind die Eltern auch noch dran weil sie zu allem die Erlaubnis gegeben haben. Und das obwohl eine Bezeihung sexueller Art zwischen einer 17 jährigen und einem älteren Mann nicht strafbar ist, sofern keine Ausnutzung Schutzbefohlener vorliegt !
Also, es ist noch vieles unklar, doch der Gesetzesentwurf ist bereits seit langem umstritten.
Unser Fazit: Aufgepasst Jungs! Vor allem, wenn ihr volljährig, eure Freundin aber unter 18 ist…
