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Gilt das Grundrecht auf gewaltfreie und nicht entwürdigende Erziehungsmaßnahmen auch an Hamburger Schulen?
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BenutzerBeitrag

18:13
26.04.10


Leon Woczelka

Admin

Beiträge 146

offensichtlich aktuell nicht mehr…

„Auf dem heißen Stuhl sind Provokationen, Beleidigungen, lautes Reden oder gar Brüllen u.ä. explizit erlaubt. Hinsichtlich körperlicher Berührungen ist zu unterscheiden zwischen geringfügigem Körperkontakt, der von bloßen Berührungen bis hin zum oben bereits erwähnten `Rumtätscheln´ im Gesicht reichen kann, und massiven Formen wie Schubsen oder gar Schlagen." So beschreibt Knud-Christian Hein (2007) die Praxis des heißen Stuhls in `Rechtliche Grenzen von Anti-Aggressivitäts-Trainings´.

Eine Hamburger Initiative hat sich nun gegründet, der wir uns anschließen wollen:

http://www.kein-heißer-stuhl-…..schulen.de

Wer Lust hat, sich hier zu engagieren, schreibt bitte eine entsprechende Mail an die Schulsenatorin:  webmaster@bsb.hamburg.de

Hier gibt es die Unterstützungsmail als PDF: Unterstuetzer-Mail


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