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@ttention! Gefährlicher Unsinn!

BenutzerBeitrag

15:09
28.08.10


Leon Woczelka

Admin

Beiträge 146

Beitrag 15:27 – 28.08.10 bearbeitet von Leon Woczelka


Ein Beitrag von Mario Lichtenheldt:

 

Was geschieht, wenn sich der 13jährige Max aus Deutschland wegen einer Vorhautverengung (Phimose) ratsuchend an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und ihr Aufklärungsportal http://www.loveline.de wendet?

Kurz gesagt: Er bekommt den Rat, zum Arzt zu gehen und sich ggf. beschneiden zu lassen. Dazu gibt’s den Hinweis, dass muslimische, jüdische und amerikanische Jungen ohnehin beschnitten werden.

Und wie das manchmal eben so ist, wenn einer vom anderen abschreibt, liefen die auf den Seiten von http://www.loveline.de und in diversen Broschüren der BZgA enthaltenen Halbwahrheiten in den vergangenen Tagen über die Ticker der Deutschen Presseagentur (DPA) und landeten – mit meist identischem Wortlaut – gleich in mehreren Online- und Printmedien, so auch auf der Jugendseite

 

„@ttention“ der in Thüringen erscheinenden Regionalzeitung „Freies Wort“. Dort war dann u. a. zu lesen:

„Wenn der Penis wächst, bemerken einige Jungen zum ersten Mal bewusst eine Vorhautverengung.“

 

„@ttention“ rät daher – unter Berufung auf die BZgA und http://www.loveline.de:

„…mit einem Arzt (zu) klären, ob die Vorhaut entfernt werden muss oder ob sie beispielsweise gedehnt werden kann.“ 

Abschneiden oder dehnen – miserabler kann eine Beratung zu diesem im doppelten Sinne einschneidenden Thema eigentlich nicht sein.   Die erfolgreichste, wichtigste und für die zumeist sehr jungen Patienten am wenigsten belastende Therapiemethode, nämlich die Therapie mit Salben, welche zudem auch noch die preiswerteste ist, wird von BZgA, http://www.loveline.de und

„@ttention“ mit keinem einzigen Wort erwähnt. Keine Rede davon, dass in mehr als 80 % der überhaupt behandlungs-bedürftigen Vorhautverengungen eine Tube Salbe aus der Apotheke völlig ausreicht, um das Problem zu beheben – schmerzfrei, ohne Angst, ohne OP- und Narkoserisiko und ohne mögliche körperliche oder  psychische Folgen einer Beschneidung!

Nachgewiesen ist die Wirksamkeit von Salben spätestens seit einer Studie der Uni Münster, in deren Rahmen von Januar 2003 bis März 2004 bei 107 Jungen mit einer behandlungsbedürftigen Phimose eine Salbentherapie durchgeführt wurde.1) 

 

Ergebnis:

Antiphlogistische Salben, z. B. Diclofenac, brachten in 75 % der Fälle einen dauerhaften Therapieerfolg. Bei glucocorticoidhaltigen Salben (z. B. Betamethason 0,05 % – 0,1 %) lag dieser Wert bei 79 % und bei Anwendung östrogenhaltiger Salben (z. B. Estradiol 0,1 %) betrug die Erfolgsquote sogar 86 %!

Nur 2 der 107 Jungen mussten schließlich operiert werden – vorhauterhaltend! Auch diese Alternative wird von der BZgA, http://www.loveline.de und „@ttention“ verschwiegen. Keiner  der Jungen musste beschnitten werden! Doch es bleibt nicht beim Verschweigen von für betroffene Jungen durchaus wesentlichen Informationen.

ZITAT:

 

„Viele Jungen befürchten, dass ihre Eichel ohne die Vorhaut nicht mehr so gefühlsempfindlich ist – das hat sich aber nicht bewahrheitet.“  

Falsch! Im Rahmen der schriftlichen – und, wenn sie korrekt verläuft, auch der mündlichen – Patientenaufklärung wird nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die:

 

ZITAT:

„… Empfindlichkeit der Eichel … nach dem Eingriff vorübergehend, aber auch auf Dauer, erhöhen oder vermindern (kann).“  

Quelle: „Patienteninformation UroG 10 – Operation bei Vorhautverengung (Phimose, Paraphimose) – Beschneidung der

 

Vorhaut“, DIOmed-Verlag, DIOmed-Aufklärungssystem 05/03, Bestell-Nr. 17/110 – Fettdruck im Zitat wie im Original.

Der Patient bzw. seine Sorgeberechtigten unterschreiben dafür, diesen Hinweis erhalten zu haben! Abgesehen davon gibt es genügend Jungen und Männer, die unter derartigen Spätfolgen psychisch oder physisch leiden.

Ein anderer Aufklärungsbogen erwähnt die Auswirkungen des Fehlens der nervenreichen Vorhaut für die (künftige) Sexualität:

ZITAT:

„Die Entfernung der empfindungsreichen Vorhaut kann das Sexualleben beeinflussen. Der Arzt wird dies mit ihnen besprechen.“

 

Quelle:  

Merkblatt zum Aufklärungsgespräch mit dem Arzt/der Ärztin über die Operation bei Verengung der Vorhaut – Phimose – Uth 6 a, perimed Compliance Verlag Dr. Straube GmbH, 10/1992. In der Broschüre „Jungengesundheit“ der BzGA aus der Reihe „SEX’n Tipps“ erfährt unser 13jähriger Max u. a. folgendes:

ZITAT:

„Eine Phimose ist meistens angeboren und nicht weiter schlimm.“

Das ist beruhigend und ausnahmsweise sogar richtig!

ZITAT:

 

„Es können sich aber Entzündungen an der Eichel bilden.“ 

Also ist eine Phimose doch schlimm?

 

ZITAT:

 

„In einem solchen Fall würde man die Vorhaut mit einem kleinen Eingriff entfernen.“

 

Und genau so oberflächlich und z. T. falsch wie hier wird das Thema Vorhautverengung (Phimose) auch in den anderen themenrelevanten Broschüren dieser Reihe abgehandelt. Wieder kein Wort über die Möglichkeit und die hervorragenden Erfolgsaussichten einer Salbentherapie; die Alternative der Vorhautdehnung wird allenfalls am Rande erwähnt, plastische, vorhauterhaltende  Operationsverfahren (z. B. Triple Inzision), denen selbst die Deutsche Gesellschaft für Urologie den Vorzug gibt, scheint die BZgA überhaupt nicht zu kennen.

Im Prinzip verschweigen die BZgA und ihre „Abschreiber“ reinweg ALLES, was für Max wirklich wichtig wäre.

Dafür bekommen er und unzählige andere Jungen aber regelmäßig und beinahe zwanghaft die Information, dass Beschneidung bei Moslems, Juden und in den USA ja ohnehin entweder Tradition, Religion oder Routine sei.

Dieser möglicherweise tröstlich gemeinte Hinweis indes verfehlt seinen Zweck, denn diese religiös oder vorgeblich hygienisch bedingten Beschneidungen haben mit Medizin reinweg nichts zu tun und können in vielen Fällen mit dem Attribut „grausam“ durchaus zutreffend beschrieben werden. Dazu kommt, dass Pharmakonzerne insbesondere in Nordamerika ein einträgliches Geschäft mit den vermeintlich aus hygienischen oder prophylaktischen Gründen amputierten Babyvorhäuten machen, indem sie das Gewebe beispielsweise zur Herstellung von Antifaltencremes verwenden.

Max aus Deutschland indes erwartet eine umfassende Beratung über alle zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden bei Phimose – beginnend mit der Frage, ob überhaupt eine Behandlungsbedürftigkeit besteht. Er hat sogar ein verbrieftes Recht darauf - 

wenn auch nicht von der BZgA, so doch auf jeden Fall von seinem behandelnden Arzt.

Was er bekommt, ist ein Gemenge aus medizinischen Halbwahrheiten und religiöser Verkleisterung eines mittlerweilen nicht nur ethisch, sondern auch juristisch höchst umstrittenen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit und damit in ein staatlich garantiertes Grundrecht (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz). Was er außerdem bekommt, sind offensichtliche Unwahrheiten:

„Keine Sorge: Ein beschnittener Penis ist nicht empfindlicher als ein unbeschnittener.“

 

Zur Erinnerung noch einmal die Worte des Arztes:   „Die Empfindlichkeit der Eichel kann sich nach dem Eingriff vorübergehend, aber auch auf Dauer, erhöhen oder vermindern.“

 

Fazit:

 

Kein Arzt kann es sich heute leisten, in der Patientenaufklärung mögliche Alternativen, Komplikationen und unerwünschte Folgen einer OP zu verschweigen. Immense Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen wären vorprogrammiert.

Bleibt die Frage, weshalb dann aber die BZgA als eine Beratungseinrichtung mit einem öffentlichen Auftrag Jungen durchweg und nicht nur in den Broschüren ihrer Reihe „Sex’n Tipps“ derart oberflächlich, unvollständig und sogar falsch berät!

Im 21. Jahrhundert allen Ernstes ein blutiges Ritual aus grauer Vorzeit als „Begründung“ oder gar „Trost“ für sinnlose Operationen an den Genitalien von Kindern (auch Jungen sind Kinder) heranzuziehen, ist zweifelsohne ein Wahnsinn an sich. Offen bleibt dabei, ob dieser Wahnsinn möglicherweise Methode hat …

Mario Lichtenheldt

 

 

Medizinische Beiträge zum Thema:

1)

Balster, Dr. Saskia, Topische Therapie, Phimosebehandlung mit betamethasonhaltiger

Salbe, in: MedReview, Zeitschrift für ärztliche Fortbildungskongresse, 12/2004,

 

S. 10 ff., Blackwell-Verlag Berlin.

Rauchenwald,

Prim. Univ.-Doz. Dr. Michael, Donauspital Wien, „Phimose: ein Plädoyer für die

Vorhaut“, Universimed Verlags- und Service GmbH, Markgraf-Rüdiger-Straße 8,

1150 Wien. Österreich (Text beim Autor dieses Beitrages anfordern), teilweise

hier nachlesbar:

http://urologie.universimed.co…..ie-vorhaut

 

Pharmazeutische Zeitung,

http://www.pharmazeutische-zei…..hp?id=2793

 

M.  Stehr, T.  Schuster, H.-G.  Dietz, I.  Joppich (Kinderchirurgische Klinik im Dr. v.

Haunerschen Kinderspital, München) „Die Zirkumzision – Kritik an der Routine“,

in: Klinische Pädiatrie, 2001, Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York,

Kurzfassung:

https://www.thieme-connect.com/ejournals/abstract/klinpaed/doi/10.1055/s-2001-12876;jsessionid=87DA429B8E432E7FD38C8499A3CE0127.jvm4

 

Ärzte Zeitung, 21.04.2004

http://www.aerztezeitung.de/me…..sid=305805

 

Ärzte-Zeitung, 27.09.2004

http://www.aerztezeitung.de/me…..sid=326430

 

Juristische und weitere medizinische und pädiatrische Beiträge zum Thema:

 

Herzberg,

Prof. Dr. Rolf Dietrich, Religionsfreiheit und Kindeswohl, Wann ist die

Körperverletzung durch Zirkumzision gerechtfertigt? In: Zeitschirift für

internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS), Nr. 7/8-2010 S. 471—475 (eine

Erwiderung zu dem juristisch geradezu hanebüchenen Beitrag von Bijan

Fateh-Moghadam in „Rechtswissenschaft“ (RW) 2010 S. 115—142).

 

Putzke,

Stehr, Dietz: „Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche

Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs“, in: Monatsschrift

Kinderheilkunde 2008, © Springer Medizin Verlag 2008, S. 783 – 788.

 

Putzke,

Holm„ Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der

Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches“, in: MedR

(Medizinrecht) 2008, Springer Medizin Verlag, S. 268−272.

 

Putzke,

Holm, Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung“, NJW (Neue

Juristische Wochenschrift), Verlag C. H. Beck, 22/2008 S. 1568 – 1570.

 

Zur Homepage von Prof. Holm Putzke:

http://www.holm-putzke.de/

 

Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in:

Juristen-Zeitung 7/2009, Seite 332—339.

 

Jerouschek, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Günter, Beschneidung und das deutsche Recht -

Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue

Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 Heft 6 Seite 213 ff.