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Auch die "religiöse" Beschneidung ist in Deutschland eine Körperverletzung und somit strafbar.

BenutzerBeitrag

13:22
22.07.10


Leon Woczelka

Admin

Beiträge 146

Hier gibt es zahlreiche Informationen über dieses Thema:

Religiöse Beschneidung

Wer eine Zirkumzision an einem Kind vornimmt (gleichgültig, ob etwa Arzt, Mohel oder Sünnetci), braucht, um die Verletzung des Körpers gerechtfertigt vorzunehmen, eine wirksame Einwilligung der Personensorgeberechtigten. Geben Personensorgeberechtigte eine entsprechende Erklärung ab, obwohl die Zirkumzision medizinisch nicht notwendig ist (also etwa aus hygienischen, ästhetischen oder religiösen Gründen), dann fehlt ihnen die Dispositionsbefugnis, weshalb die Einwilligung nicht rechtfertigend wirkt. Die Beteiligten machen sich mithin strafbar nach § 223 Strafgesetzbuch (Körperverletzung).