müsste regulär eine von beiden weichen. Doch ist es meist die Realität, denn leider gibt es stets die ein oder andere Ideologin, die sich heute zum Beispiel nach der gestrigen Neuregelung der Rechte unverheirateter Väter im Gegenzug reflexartig zum bisher offenbar noch nie behandelten Thema der “Überall- Benachteiligung von Frauen” äußern muss. Frau Kappus von der FR ist für heute mein schönstes Beispielexemplar.
Sie fantasiert hier:
Mit der automatischen Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern ist nun Schluss. Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine zaghafte Entwicklung auf, nämlich dass beide Elternteile unabhängig von ihrem Beziehungsstatus die Verantwortung für ihre Kinder tragen − sollen. Tatsächlich ist die deutsche Gesellschaft von einer derart emanzipierten Realität meilenweit entfernt. Trotz Elterngeld pausiert nur jeder fünfte Mann vom Job, um sein Kind zu erleben. Ist die Fürsorge schon nicht so ausgeprägt, solange es zwischen den Eltern funktioniert, so ist die Rollenverteilung vollends klar, wenn die Beziehung scheitert: Verschwindend klein ist der Anteil jener Väter, die nach einer Trennung die Hauptlast der Erziehung tragen.
Es reicht aber nicht, wenn der Gesetzgeber nun das Sorgerecht anpasst. Sollen Elternrecht und -pflicht gleich verteilt werden, müssen Job- und Verdienstchancen von Männern und Frauen angepasst werden. Dann werden Eltern frei, die Sorge ums Kind finanziell und emotional zu teilen. Zum Wohl aller Beteiligten.
Tja, Frau Kappus, natürlich haben Sie recht! Sie definieren ja auch “das Wohl aller Beteiligten” und wissen, dass “alle Frauen weniger für die gleiche Leistung im selben Beruf verdienen als die Männer”.
Wenn Sie wirklich das Wohl aller meinten, welches sie predigen, so sollten Sie sich zum Beispiel einmal gegen die Benachteiligung von Jungen im Bildungssystem o.ä. stark machen. Doch daran glauben Sie sicher nicht.
Ich frage jetzt explizit nicht nach Ihrem Gehalt, und ob ein eventuell vorhandener Unterschied zu einem männlichen Kollegen nicht auch in der womöglich besseren Recherchearbeit oder der geringeren Ideologieneigung begründet sein könnte, wenn er denn bestünde.


Sorgerechtstechnisch wird der Unterhalt immer ausgeklammert. Zur Zahlung von Unterhalt werden keine “Bindungen” vorausgesetzt. Beim Geld “Anderer” wir gelogen, dass sich die Balken biegen.
Wie das Wohl von Frauen gegenüber Familien definiert wird, ist hier zu ersehen.
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Rainer