Karsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter

“Anspruch auf Sorge durch den Elternteil, der erkennbar besser geeignet ist”

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte es schon Ende vergangenen Jahres für menschenrechtswidrig erklärt, dass Vätern in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht verwehrt bleibt, solange die Mütter nicht zustimmen. Dass Väter sich erst recht um das alleinige Sorgerecht bislang vergeblich bemühen, hatten die Straßburger Richter noch nicht einmal mit im Blick.

Bei geschiedenen Vätern konnte bisher, auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte, durch Gerichtsbeschluss der Vater die alleinige Sorge übertragen bekommen, wenn das für das Kind “am besten” ist. Bei Eltern, die nicht verheiratet waren, ging das aber nicht.

Für den Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe, der sowohl den Straßburger also auch den aktuellen Karlsruher Fall gewonnen hat und S. in seiner Sache vertritt, ist das eine Diskriminierung: Wenn schon die gemeinsame Elternverantwortung nicht möglich ist, weil sich die Eltern partout nicht verstehen, so Rixe, “dann hat das Kind einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Sorge durch den Elternteil, der erkennbar besser geeignet ist, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht”.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach nach dem Straßburger Urteil zunächst, wieder einmal, von einem “Einzelfall” – obwohl die Straßburger Richter die deutsche Rechtslage als solche kritisiert hatten; entsprechend schleppend verliefen die versprochenen Reformbemühungen, bis heute liegt aus dem Bundesjustizministerium kein Gesetzentwurf vor.

Das Verfassungsgericht hat der Politik jetzt wieder mal Beine gemacht. Wohlweislich haben sich die Richter nicht damit begnügt, dem Gesetzgeber einen Auftrag zur Neuregelung zu erteilen, sondern gleich eine eigene Übergangsregelung getroffen.

Kehrtwende in Karlsruhe

Für Anwalt Rixe ist es “sehr erfreulich”, dass das Verfassungsgericht nun im Sorgerecht “erstmals eine solche Übergangsregelung trifft – und dem Gesetzgeber so faktisch gleich die Maßstäbe vorgegeben hat”

Via SPON

Kommentare

  1. mernst meint:

    Jap, da wurde das auch mal Zeit, dass so ein Urteil fällt. Kann ich nur begrüßen. website

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